Nicht nur Praxismitarbeiter, auch externe Dienstleister machen sich jetzt strafbar, wenn sie Patientengeheimnisse ausplaudern. Ärzte müssen diesen Personenkreis ? am besten schriftlich ? zur Geheimhaltung verpflichten.
Scheiden einzelne Ärzte aus einer BAG aus, oder zerfällt die Kooperation komplett, muss dies nicht mehr unbedingt zu hohen Steuerzahlungen führen. Ein BFH-Grundsatzurteil bringt hier mehr Spielraum.
Die Bundesregierung verteidigt die strengen Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis einer Berufskrankheit (BK) und sieht keinen Reformbedarf. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Der Bundesrat hat am Freitag das 'Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen' passieren lassen, mit dem der Schweigepflichts-Paragraf 203 StGB neu gefasst wird.