Die ärztliche Schweigepflicht ist in Paragraf 203 Strafgesetzbuch geregelt.

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Geheimhaltung

Schweigepflicht betrifft nach neuem Recht auch Dienstleister

Zerrissene Kooperation: Künftig müssen Ärzte neben dem persönlichen Stress nicht auch noch den Fiskus übermäßig fürchten.

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Raus aus der BAG

BFH-Urteil sorgt für weniger Steuerstress

Anklage

Mordfantasien per WhatsApp geteilt

Regierung

Keine Reform bei Berufskrankheiten nötig

Nach einer Gipsschienenbehandlung hatten sich typische Zeichen eines Kompartmentsyndroms gezeigt. Der Hausarzt hatte diese zu wenig beachtet. Der Patient verlor seinen Unterarm.

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Kompartmentsyndrom übersehen

Hausarzt muss 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Recht

Auch externe Dienstleister müssen schweigen können

Europäischer Gerichtshof

BRD muss bei Umsatzsteuer nachbessern