Recht

Auch externe Dienstleister müssen schweigen können

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BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag das "Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" passieren lassen, mit dem der Schweigepflichts-Paragraf 203 StGB neu gefasst wird. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits Ende Juni beschlossen. Jetzt muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Danach erweitert sich der Kreis derer, die sich strafbar machen, wenn sie Berufsgeheimnisse offenbaren, die ihnen bei der Mitwirkung an der Berufsausübung bekannt geworden sind. Für Ärzte heißt das: mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern. (cw)

Ausführlich berichtet über die Neuregelungen am Mittwoch Dr. Ingo Pflugmacher in einem Gastbeitrag

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