Recht

Auch externe Dienstleister müssen schweigen können

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag das "Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" passieren lassen, mit dem der Schweigepflichts-Paragraf 203 StGB neu gefasst wird. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits Ende Juni beschlossen. Jetzt muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Danach erweitert sich der Kreis derer, die sich strafbar machen, wenn sie Berufsgeheimnisse offenbaren, die ihnen bei der Mitwirkung an der Berufsausübung bekannt geworden sind. Für Ärzte heißt das: mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern. (cw)

Ausführlich berichtet über die Neuregelungen am Mittwoch Dr. Ingo Pflugmacher in einem Gastbeitrag

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar