Spahn stellt Gutachten vor

Verbot von Konversionstherapien rechtlich möglich

Das „Umpolen“ homosexueller Menschen steht vor dem Aus. Gutachter und eine Kommission sehen weder juristisch noch medizinisch Hürden für ein Verbot von Konversionstherapien. Gesundheitsminister Jens Spahn will nun zügig ein Verbotsgesetz auf den Weg bringen.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Ruth NeyRuth Ney Veröffentlicht:
Homosexualität: Die Studienlage, die von einer Veränderbarkeit sexueller Neigungen ausgeht, ist dürftig. Vielmehr warnen Wissenschaftler vor den gesundheitlichen Folgen von Konversionsversuchen.

Homosexualität: Die Studienlage, die von einer Veränderbarkeit sexueller Neigungen ausgeht, ist dürftig. Vielmehr warnen Wissenschaftler vor den gesundheitlichen Folgen von Konversionsversuchen.

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BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht davon aus, homosexuelle Menschen bald vor Versuchen schützen zu können, einen Wechsel der sexuellen Orientierung zu erzwingen. Er wolle ein gesetzliches Verbot der sogenannten Konversionstherapien noch in diesem Jahr auf den Weg bringen, sagte Spahn am Dienstag in Berlin. Dafür werde er zügig in Gespräche mit dem Justizministerium eintreten, kündigte Spahn an. „Konversionstherapien machen krank und sind nicht gesund“, sagte der Minister.

Das Bild von Homosexualität als Krankheit existiert in Deutschland offenbar weiter. Es muss von tausenden Fällen im Jahr ausgegangen werden, in denen Therapeuten, Coaches bis hin zu Exorzisten es darauf anlegten, schwule und lesbische Menschen zu „heilen“. Darauf hat Jörg Litwinschuh-Barthel von der Magnus-Hirschfeld-Stiftung am Dienstag in Berlin hingewiesen.

Zwei Gutachter und eine Expertenkommission haben in den vergangenen Monaten die Konversionstherapien auf ihren wissenschaftlichen Gehalt abgeklopft und die Möglichkeiten eines Verbots ausgelotet. Die Ergebnisse sind eindeutig:: Ein Verbot von Konversionstherapien ist verfassungsrechtlich möglich. Zugleich gibt keine wissenschaftlichen Belege, die aus medizin-psychologischer Sicht eine solche Therapie rechtfertigen würden. Vielmehr gebe es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher „Therapien“.

Spahn hatte sich zuvor mehrfach deutlich für ein Verbot solcher Therapien ausgesprochen. Fachlich begleitet wird die Fachkommission von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld.

In einer Pressemitteilung zur Vorstellung der Gutachten äußert Spahn am Dienstag: „Die Kommission und die Gutachter haben gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie wir ein Verbot dieser Therapien regeln können. Auf dieser Grundlage werden wir auf das Justizministerium zugehen, um zügig zu entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen.“

Verbot mit Berufsausübungsfreiheit vereinbar

Professor Martin Burgi, von der Juristischen Fakultät der LMU München verweist etwa in seinem rechtswissenschaftlichen Kurzgutachten darauf, wie Verbotsregelungen verfassungsrechtlich möglich sind. Unter verfassungsrechtlicher Betrachtung von drei medizinwissenschaftlichen Grundannahmen stellt Homosexualität danach keine Krankheit dar. Deswegen könne auch der von heilkundlichen Therapien erhoffte „Erfolg“ nicht eintreten, dafür jedoch erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Nach seinem Gutachten ist ein Verbot des Anbietens, der Durchführung, der Vermittlung von und des Werbens für Konversionstherapien durch Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker sowie gewerblichen Anbietern auch mit deren Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit durchaus vereinbar. Er schränkt dies allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf Minderjährige ein.

Eine Strafandrohung hält Burgi für unangemessen; zu rechtfertigen sei aber der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

Wissenschaftlich keine Belege für Erfolg von Konversionstherapien

Professor Peer Birken vom Zentrum für Psychosoziale Medizin in Hamburg betont ebenfalls in seinem Gutachten, dass es „empirisch, sexualwissenschaftlich, soziologisch, psychologisch und medizinisch keine Hinweise darauf gibt, dass Homosexualität eine Störung oder gar Krankheit ist. Daher haben sich alle relevanten medizinischen und psychologischen Fachgesellschaften seit langem deutlich gegen eine Pathologisierung von Homosexualität ausgesprochen“.

Die Wirksamkeit unterschiedlicher Formen von Interventionsformen (Sexual Orientation Change Efforts/ SOCE) sei in einer Reihe wissenschaftlicher Studien untersucht worden sei. Zum einen existierten gegen diese Studien zahlreiche jedoch erhebliche methodische Einwände. Zum anderen lasse keine der ihm bekannten Studien den Schluss zu, dass die sexuelle Orientierung durch SOCE dauerhaft verändert werden könne. Damit existiere aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht auch keinerlei Indikation für SOCE, so sein Gutachtenfazit.

Schockierende Berichte von Betroffenen

Die Berichte aus den Anhörungen der Expertenkommission machen deutlich, was Betroffene in Konversionstherapien erleiden müssen. Das Angebot reicht offenbar von indoktrinierenden Gesprächen über soziale Isolation bis hin zu Elektroschocks.Erst die Konversionstherapie macht die Betroffenen krank. Sie können depressiv und ängstlich werden und Suizidgedanken entwickeln. Sexuelle Strungen und Beziehungsprobleme können die Folgen sein.

Die Kommission, bestehend aus 46 Vertretern aus Politik und Wissenschaft hatte in Workshops im Mai und Juni medizinische, juristische, gesellschaftspolitische sowie religiösweltanschauliche Aspekte eines möglichen gesetzlichen Verbots erörtert. Einen Abschlussbericht der Bestandsaufnahme will das BMGt gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld voraussichtlich Ende August veröffentlichen.

Mehrheit im Bundestag unterstützt Verbot

Eine breite Mehrheit im Bundestag für ein Verbot der Konversionstherapien hat die Berichterstatterin der SPD im Bundestag für die LGBT-Gesundheit, Hilde Mattheis, angekündigt. „Die meisten Abgeordneten sind sich im Ziel einig: Wir wollen, dass kein Mensch mehr hierzulande unter Konversionsmaßnahmen zu leiden hat“, sagte Mattheis am Dienstag.

Die Länder stehen ebenfalls hinter dem Vorhaben. Der Bundesrat hatte sich bereits Mitte Mai für ein verbot der Konversionstherapien ausgesprochen.

Wir haben diesen Bericht aktualisiert und ergänzt am 11.6.2019 um 15.30 h.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Konversionstherapie: Ein krudes Heilsversprechen

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