550.000 Euro Abfindung erhält ein Patient, dem infolge von Behandlungsfehlern ein Bein amputiert werden musste. Gutachter unterstellen dem behandelten Krankenhaus, zu lange untätig geblieben zu sein.
Bisher sind die Bußgelder für Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gering ausgefallen – verglichen mit der jetzt vom Land Berlin angekündigten Strafzahlung gegen ein Unternehmen.
Was tun, wenn der Op-Plan geändert werden muss? Würde der Patient in eine Änderung einwilligen, wenn er könnte? Der BGH hat jetzt die Hürden für eine solche fiktive Einwilligung erhöht.