Die DIVI sieht sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich bestätigt und verweist auf entsprechende Fort- und Weiterbildungen.
Zieht ein Patient wegen einer fehlerhaften Aufklärung vor Gericht, muss er nicht darlegen, dass er sich bei ordentlicher Aufklärung gegen die Behandlung entschieden hätte. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.
In seinem Urteil zur Corona-Triage stärkt das Bundesverfassungsgericht Ärzten den Rücken, die in Triage-Situationen kommen. Der Beschluss blickt weitsichtig nach allen Seiten.
Das Bundesverfassungsgericht fordert gesetzliche Regelungen zur Corona-Triage. Behindertenverbände sind erfreut, die SPD-Fraktion sieht einen klaren Auftrag – Intensivmediziner jedoch warnen.
Mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Impfwillige: Bei Corona-Impfschäden haftet der Staat, stellt Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach klar. Das gelte auch für den Booster, selbst bei Kindern ab 12 Jahren.
Der Gesetzgeber muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Fall einer Corona-Triage treffen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die Richter betonen aber: Die „Letztverantwortung“ liege bei den Ärzten.
Über 250 Papier- und digitale Impfpässe hat die bayerische Polizei in einer Gaststätte in Ebersberg gefunden. Eigentlich wollten die Beamten nur die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrollieren.