Bundesgerichtshof
Keine hypothetische Einwilligung bei „echtem Entscheidungskonflikt“
Zieht ein Patient wegen einer fehlerhaften Aufklärung vor Gericht, muss er nicht darlegen, dass er sich bei ordentlicher Aufklärung gegen die Behandlung entschieden hätte. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.