Clearingverfahren

GOÄneu: Facharztverbände hadern weiter mit Grundsätzlichem

Die Bundesärztekammer schließt nicht aus, den mit der PKV konsentierten GOÄ-Entwurf in einzelnen Punkten nachzujustieren. Doch Kritiker stören sich anhaltend auch am grundsätzlichen Reformzuschnitt.

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Berlin/Neumarkt. Im September vorigen Jahres hatte die Bundesärztekammer den mit der PKV verabredeten Entwurf der neuen GOÄ einschließlich konsentierter Leistungspreise bekanntgegeben – und über weite Teile der Branche einen Sturm der Entrüstung geerntet. Nun ist das von der BÄK zugesagte Celaringverfahren angelaufen. Aktuell hat am Mittwoch der bayerische Facharztverband (BFAV) im Verbund mit dem Berufsverband der Fachärzte für Kardiologie (BFK) eine Antwort veröffentlicht.

Allerdings wird darin keineswegs auf die von der BÄK erhoffte Diskussion inhaltlicher Details eingeschwenkt. Vielmehr bekräftigen die Verbände bereits früher erhobene, eher allgemein gehaltene Kritik. Betont wird unter anderem, dass Steigerungsfaktoren als unverzichtbarer Bestandteil einer freien ärztlichen Gebührenordnung“ beizubehalten seien sowie fachärztliche, insbesondere operative und kardiologische Leistungen besser bewertet werden müssten.

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Sprechende Medizin querfinanziert?

In Teilen, heißt es, befänden sich die für diese Fachgruppen konsentierten Honorare „auf EBM-Niveau“ und seien „mit den heutigen betriebswirtschaftlichen Anforderungen einer operativ-fachärztlichen Praxis unvereinbar“. Die mit der GOÄ-Novelle auch beabsichtigte Förderung der sprechenden Medizin dürfe „nicht durch Dumping versorgungsrelevanter, hochwertiger fachärztlicher Leistungen querfinanziert werden“.

Darüber hinaus kritisieren die Verbände auch Vorgaben hinsichtlich einer TI-basierten elektronischer Rechnungsstellung einschließlich OPS-Codierung sowie die angedachte „gemeinsame Kommission“ von BÄK und PKV zur Weiterentwicklung des Gebührenverzeichnisses. Zur E-Rechnung mit OPS-Codierung heißt es, Vertragspartner in der Privatmedizin sei „der Patient, nicht die Versicherungsgesellschaft“.

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„Codierung bisher unnötig“

Codierungen seien zur Erfüllung des privaten Behandlungsauftrags „weder bisher nötig gewesen, noch künftig erforderlich. Sie führen ausschließlich zu einer Schwächung der Patientenrechte, zu mehr Überwachung, Bürokratie, Kosten und letztlich steigenden Sätzen in der privaten Krankenversicherung.“

Von der geplanten GOÄ-Kommission sind die Fachverbände ebenso wenig überzeugt: Sie sei „erstens für eine Weiterentwicklung der GOÄ nicht erforderlich“ und werde zweitens aufgrund ihrer paritätischen Besetzung „eine Weiterentwicklung der GOÄ de facto erschweren, wenn nicht unmöglich machen“. In der Konsequenz sei eine „Schwächung der Rechte der Leistungsträger“ zu erwarten. (cw)

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