Dickster Posten im Streich-Konzert der Koalition wäre aus vertragsärztlicher Sicht die Abschaffung der TSVG-Zuschläge. Entsprechend stark träfe es vor allem die Spezialisten unter den Praxisinhabern.
Der Bundesrechnungshof spricht von „Systemversagen“: Viel zu lange habe sich das Gesundheitsministerium davor gedrückt, leistungsfähigere Rahmenbedingungen für die ambulante Drogenesatzversorgung einzurichten.
Was darf eine Vertragsärztin neben ihrer vollen Zulassung für Nebentätigkeiten ausüben – und in welchem Umfang? Anwältin Katharina Vogtmeier erklärt im „ÄrzteTag“-Podcast, was erlaubt ist und was nicht.
Wegen fehlender Dokumentation muss ein Teststellenbetreiber mehr als eine halbe Million Euro an die KVWL zurückzahlen. Unerheblich sei dabei, dass die Dokumentation ohne eigenes Verschulden fehlt.
Ein Frankfurter Apotheker muss Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zahlen, weil er verschreibungspflichtige Schmerz- , Schlaf- und Beruhigungsmittel ohne Rezept rausgegeben hat.
Ignorieren Ärtzinnen und Ärzte eine Aufforderung der KV zum Nachweis einer Arzthaftpflicht-Police, führt dies nicht zum Ruhen der Zulassung. Das hat ein Sozialgericht entschieden.