Ärzte dürfen ihren Patienten Anbieter im Gesundheitsmarkt empfehlen, wenn sie darum gebeten werden. Unaufgefordert einen Anbieter ans Herz zu legen, stellt dagegen eine unerlaubte Zuweisung dar.
Nach Angaben der gematik werden die Testphasen für E-Rezept und eAU weiter sukzessive ausgebaut. Bisher liefen die Tests planmäßig, „wichtige Erkenntnisse“ seien bereits gewonnen worden.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) positioniert sich in der Debatte um Apps auf Rezept – und macht sich stark für hybride Ansätze.
Das OLG Frankfurt hat einer an Krebs erkrankten Klägerin einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller eines mutmaßlich mit Nitrosamin belasteten Valsartans zugestanden.
Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums plädieren in einer Analyse für eine am Wert einer Arznei orientierte Preisfindung. Dies übetreffe den Ansatz der reinen Kostenorientierung.
Der Tenor ist grundsätzlich positiv zu BMG-Plänen zur Interoperabilität: Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses haben Stellung bezogen zu einem neuen Referentenentwurf.