Urteil zum Berufsrecht
Ärzte dürfen auf Nachfrage Gesundheitsanbieter empfehlen
Ärzte dürfen ihren Patienten Anbieter im Gesundheitsmarkt empfehlen – etwa eine Apotheke oder ein Sanitätshaus –, wenn sie darum gebeten werden. Den Patienten unaufgefordert einen Anbieter ans Herz zu legen, stellt dagegen eine unerlaubte Zuweisung dar.