Thüringen

Beamtenbund gegen GKV-Zuschuss

Streit über GKV-Pläne für Thüringer Beamte: Staatsdiener im Freistaat warnen vor einer Mogelpackung.

Von Katrin Zeiß Veröffentlicht:

ERFURT. Die Pläne der Thüringer Landesregierung, für Landesbeamte mit Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse die Hälfte der Kassenbeiträge zu übernehmen, haben zu einer Kontroverse zwischen Finanzministerium und Thüringer Beamtenbund (TBB) geführt. Der TBB-Vorsitzende Helmut Liebermann warf Ministerin Heike Taubert (SPD) einen „Mogelpackungsimport aus Hamburg“ vor.

„Es kann nicht angehen, dass ein Bundesland in einer solchen Grundsatzangelegenheit wie der sozialen Absicherung von Krankheit und Pflege seiner Beamtinnen und Beamten einfach losmarschiert und einen Wesenskern des Beamtenstatus herausbricht“, erklärte Liebermann. Nach Hamburg will auch Thüringen Landesbeamten die volle Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ermöglichen.

Das sogenannte Hamburger Modell schaffe für Beamte keine neue Wahlmöglichkeit, sondern schränke diese im Gegenteil ein, so Liebermann. Er verwies auf die laut Gesetzentwurf vorgesehene einmalige Entscheidung für eine gesetzliche Krankenkasse, die später nicht widerrufen werden könne.

Somit können Beamte später nicht in eine private Krankenversicherung wechseln. Ohnehin hätten Beamte bereits jetzt die Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, äußerte Liebermann – was auf klaren Einspruch der Finanzministerin stieß.

Taubert verwies darauf, dass Beamte zwar jetzt schon als freiwillig Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten können – allerdings die Beiträge in voller Höhe selbst zahlen müssen. Damit bestehe keine wirkliche Wahlfreiheit. Das ändere sich, wenn das Land künftig die Hälfte der Beitragskosten übernehme.

Vor allem für Beamte in unteren und mittleren Besoldungsgruppen könne sich dann eine gesetzliche Krankenkasse lohnen, ebenso für Beamte mit Kindern, die in der GKV beitragsfrei mitversichert seien. „Kein Beamter wird schlechter gestellt, aber viele besser“, betonte Taubert.

Die Neuregelung ab 2020 soll für neu eingestellte Beamte sowie für bereits freiwillig in der GKV versicherte Beamte und Versorgungsempfänger gelten. Das betrifft laut Finanzministerium etwa 1000 der rund 30.000 Landesbeamten. Der Landtag hat sich bereits in erster Lesung mit dem entsprechenden Gesetzentwurf befasst.

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