Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Praxisinhaberin
Verdacht auf Kindesmissbrauch gegen falschen Therapeuten
Ein 65-Jähriger soll in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie in Nordthüringen tätig gewesen sein, ohne die dafür nötige Approbation zu besitzen. In diesem Zusammenhang wird auch gegen eine Ärztin ermittelt.
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In Mühlhausen werden die Ermittlungen gegen die Ärztin und den falschen Therapeuten geführt.
© Martin Schutt/dpa
Mühlhausen. Die Vorwürfe erregen über die Region hinaus Aufsehen: Ein Mann soll in Nordthüringen ohne Approbation als Therapeut für Kinder und Jugendliche gearbeitet haben. Gegen eine Ärztin, in deren Praxis der Beschuldigte angeblich arbeitete, ermittelt die Staatsanwaltschaft zugleich wegen Abrechnungsbetrug.
Der Mann soll bei Behandlungen übergriffig geworden sein. Wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt deshalb die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen einen 65-jährigen.
Dabei gehe es um mutmaßliche sexuelle Übergriffe im Rahmen seiner Behandlungen. Die Anzeigen seien demnach im Juni eingegangen. Erstattet hatten diese Eltern und eine Ärztin, die ein betroffenes Mädchen behandelt hatte.
Ein Haftantrag sei nicht gestellt worden, da derzeit kein Haftgrund vorliege, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter mit. Zuerst hatte der MDR über die Vorwürfe berichtet.
Ermittlungen auch gegen Praxis-Ärztin
Im Zusammenhang mit der fehlenden Approbation des Mannes ermittelt die Staatsanwaltschaft zudem gegen eine niedergelassene Ärztin, in deren Praxis der Beschuldigte gearbeitet haben soll. Dabei geht es den Angaben zufolge um den Verdacht des Abrechnungsbetrugs.
Die Strafanzeige gegen die Ärztin erfolgte laut Staatsanwaltschaft durch die Landesärztekammer Thüringen. Diese führt nach eigenen Angaben ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin.
Auf direkte Nachfrage wollte sie sich die betroffene Ärztin zunächst nicht äußern. Auf ihrer Website teilt sie derweil mit, dass der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ihr wegen Fehlern bei der Abrechnung derzeit die vertragsärztliche Zulassung entzogen habe. (dpa)








