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Bayerischer Ärztetag

Fachärzte: Förder-Obergrenze sollte fallen

Weiterbilder müssen im Ernstfall Bewerber ablehnen, die im Rahmen der fachärztlichen Versorgung aber benötigt werden. Delegierte fordern deshalb eine Gesetzesänderung.

Veröffentlicht:

Regensburg. Während der Gesetzgeber in Sachen Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung keine Obergrenze vorsieht, ist die Fachärztliche Weiterbildungsförderung laut Paragraf 75a im Sozialgesetzbuch V auf maximal 2000 Stellen der grundversorgenden fachärztlichen Versorgung begrenzt. Dafür zeigte der 81. Bayerische Ärztetag in Regensburg allerdings wenig Verständnis.

Das führe dazu, dass Weiterbilder die Stellen lediglich zu begrenzten Ausschreibungszeiträumen beantragen könnten. Im ungünstigen Falle eines Auswahlverfahrens müssten Bewerber abgelehnt werden, die im Rahmen der ärztlichen Versorgung dringend benötigt würden, kritisierten die Delegierten der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).

Das Gremium forderte deshalb das Bundesministerium für Gesundheit auf, einen Gesetzesentwurf in die Gesetzgebungsorgane auf Bundesebene einzubringen, der für die Förderung der Weiterbildung weiterer Facharztgruppen eine Aufhebung der Stellenbegrenzung sowie eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis für die gesamte Förderung nach § 75 a SGB V vorsieht.

Auch die ärztlichen Kollegen sollen aktiv werden

Und auch an die fachärztliche Kollegenschaft wandten sich die Delegierten in Sachen Weiterbildung: Der Bayerische Ärztetag bat um Unterstützung der BLÄK sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns beim Aufbau von bayernweit flächendeckenden fachärztlichen Weiterbildungsverbünden, wie sie analog bereits in der hausärztlichen Weiterbildung errichtet wurden. (mic)

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