„Enorme Arbeitserleichterung“

Für bekannte Patienten: KV Bayerns will zurück zur Telefon-AU

Zumindest für die in den Praxen persönlich bekannten Patientinnen und Patienten fordert die KV Bayerns vom G-BA, die Krankschreibung per Telefon wieder zu ermöglichen.

Veröffentlicht:

München. Eine telefonische Krankschreibung müsse bei eigenen Patienten auch weiterhin möglich sein: Das fordert in einer gemeinsamen Presseerklärung der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

Auch andere KVen hatten in den vergangenen Tagen das Auslaufen der coronabedingten Regelung kritisiert und zum Teil gar eine Ausweitung auch auf andere Erkrankungen gefordert.

Während der Corona-Pandemie war bundesweit die Möglichkeit geschaffen worden, sich bei Erkältungen telefonisch vom behandelnden Arzt krankschreiben zu lassen. Ende März war die Regelung ausgelaufen.

Von Seiten des KVB-Vorstands heißt es nun: Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) habe sich bei bereits bekannten Patienten gerade in den hausärztlichen Praxen gut bewährt. Sie stelle eine enorme Arbeitserleichterung für Praxen wie Patienten dar.

Dauerhaft in Regelversorgung aufnehmen

Vorstandsvorsitzender Dr. Christian Pfeiffer stellt heraus: Das Risiko von Ansteckungen im Wartezimmer werde gesenkt, Patienten bleibe die Auto- oder Busfahrt nur für die Krankschreibung erspart, und Praxismitarbeiter hätten mehr Zeit für die übrigen Patienten.

In der Pressemeldung fordert der KVB-Vorstand die Verantwortlichen im zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) deshalb auf, das Ende der Telefon-AU zu überdenken und diese für in den Praxen bereits bekannte Patienten dauerhaft in die Regelversorgung aufzunehmen, zumal spätestens im Herbst wieder mit mehr Infektpatienten zu rechnen sei. (mic)

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Kommentare
Dr. Andreas Rahn 05.04.202319:54 Uhr

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung sollte Hausärzten grundsätzlich eingeräumt werden.
Die besondere Kenntnis der Patienten ist ein kennzeichnendes Merkmal der hausärztlichen Betreuung (das auch bei Ärzten anderer Fachrichtung ggf. erfüllt sein kann).
Selbstverständlich bleibt der die AU attestierende Arzt für sein medizinisches und rechtliches Handeln verantwortlich - somit kann gegen denkbaren Mißbrauch vorgegangen werden.
Bei verantwortlicher Handhabung wird das nicht ausufern, ermöglicht aber ein zulässiges Handeln bei gesundheitlichen Problemen wie z.B. akutem Durchfall ohne Red Flags.
Es sollte für den Hausarzt auch die Abrechnung der regulären Versichertenpauschale dann möglich sein.

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