Vertreterversammlung
KV Sachsen ahndet künftig Versäumnisse im Bereitschaftsdienst
In Sachsen müssen Ärzte, die den Bereitschaftsdienst nicht antreten oder während des Dienstes nicht erreichbar sind, im neuen Jahr eine Gebühr an die KV zahlen.
In Sachsen müssen Ärzte, die den Bereitschaftsdienst nicht antreten oder während des Dienstes nicht erreichbar sind, im neuen Jahr eine Gebühr an die KV zahlen.
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