Haftanstalten

Mehr als 3,7 Millionen Euro für ärztliche Versorgung in hessischen Gefängnissen

Für die medizinische Versorgung von Strafgefangenen hat Hessen im vergangenen Jahr über 3,7 Millionen Euro ausgegeben – der größte Anteil ging an hauptamtliche Ärzte.

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Wiesbaden. Das Land Hessen hat im vergangenen Jahr mehr als 3,7 Millionen Euro für die ärztliche Versorgung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten aufgebracht. Gut 2,5 Millionen Euro davon seien an hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte geflossen, teilte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP mit. Dies beinhalte auch die fachärztliche und zahnmedizinische Versorgung.

Umgerechnet auf eine durchschnittliche Belegung der Haftanstalten mit 4220 Gefangenen seien dies pro Häftling knapp 600 Euro – Personalkosten, Kosten für Medikamente nicht mitgerechnet. Für externe Behandlungen seien zudem 1,2 Millionen Euro angefallen.

„Das medizinische Versorgungssystem im Justizvollzug umfasst neben allgemein notwendigen Behandlungen die Bereitstellung von Arznei- und Hilfsmitteln, Vorsorgeleistungen sowie suchtmedizinische Behandlungsangebote“, heißt es in Kühne-Hörmanns Antwort. Zeitweise personelle Engpässe bei den Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzten würden derzeit flexibel durch externe Mediziner vor Ort aufgefangen.

Ärztepool in Hessen nicht geplant

Ein sogenannter Ärztepool, auf den alle Gefängnisse zurückgreifen könnten, wie es ihn in Schleswig-Holstein gebe, sei für Hessen schwierig. Aufgrund der Größe des Landes und der weit auseinanderliegenden Justizvollzugsanstalten führe dies selbst bei mehreren Pools zwangsläufig zu längeren Anfahrtszeiten.

Auch die Ärzteschaft wolle eine feste Zuordnung und die damit verbundene Identifikation mit dem jeweiligen Gefängnis. Ein anstaltsübergreifender Fachärztepool würde zunächst bei den erforderlichen Fachrichtungen die Schaffung einer Vielzahl neuer Stellen und die umfangreiche Anschaffung von Untersuchungsgeräten erfordern. (dpa)

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