Berlin

Pflegekräfte beenden Streik an der Charité

Charité und verdi einigen sich auf Tarifvertrag: Die Regeln zur Mindestbesetzung im Pflegedienst werden nachgeschärft.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Streik der Pflegekräfte an der Charité Berlin ist beendet. Die größte Uniklinik Europas und die Gewerkschaft verdi haben sich darauf verständigt, den strittigen Tarifvertrag Gesundheitsschutz vorerst unverändert wieder in Kraft zu setzen. Zusätzlich wurden laut Charité in einer gemeinsamen Erklärung die Punkte festgehalten, die noch in einem Kommentar zum Tarifvertrag präzisiert werden müssen. Die verdi-Tarifkommission an der Charité hat diese Vereinbarung bestätigt.

Für die Charité begrüßte der Ärztliche Direktor Professor Ulrich Frei das Ergebnis mit Erleichterung. "Wir waren schon immer der Auffassung, dass nicht Formulierungen, sondern nur ein konsequenter Aufbau von Pflegepersonal die Probleme löst", so Frei.

Der Vertrag sieht bundesweit erstmalig Mindestbesetzungen für den Pflegedienst auf einzelnen Stationen vor. Verdi hatte ihn im Sommer gekündigt, mit der Begründung, dass die Regelungen nicht eingehalten worden seien. Mit einem Streik wollte die Gewerkschaft im September erzwingen, dass Sanktionen für den Fall vereinbart werden, dass die im Tarifvertrag vorgesehenen Mindestbesetzungen unterschritten werden.

Der Vorstand der Charité hat nach Angaben von Carsten Becker von der verdi-Tarifkommission bereits schriftlich zugesagt, dass die vereinbarten Mindestbesetzungen künftig der Schichtplanung zugrunde gelegt werden sollen. Wenn sie nicht eingehalten werden können, sollen zusätzliche Pflegekräfte aus einem Pool oder aus Leiharbeit geholt werden. Gelinge auch das nicht, seien Leistungseinschränkungen die Konsequenz. Einigen sich Charité und verdi bis Mitte November nicht auf die Konkretisierung des Tarifvertrags, kann er Becker zufolge mit Wirkung zu Ende November gekündigt werden.

Derweil könnte der Vertrag schneller als gedacht Schule machen: Denn die Charité gehört seit 1. Oktober dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin an – gemeinsam mit dem kommunalen Klinikkonzern Vivantes. "Deshalb wäre es jetzt nur noch ein kurzer Sprung, den Tarifvertrag auch bei Vivantes einzuführen", sagte Becker der "Ärzte Zeitung". (ami)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar