Stationäre Versorgung

Sachsen-Anhalt: Ohne Bundesreform kein neuer Krankenhausplan

Planungssicherheit? Die Kliniken in Sachsen-Anhalt müssen sich hier wohl noch länger gedulden. Gesundheitsministerin Grimm-Benne will bei der Krankenhausreform auf den Bund warten.

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2024 wird für die Kliniken in Sachsen-Anhalt „wohl kritisch“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Ich kann Insolvenzen nicht ausschließen.“

2024 wird für die Kliniken in Sachsen-Anhalt „wohl kritisch“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Ich kann Insolvenzen nicht ausschließen.“

© picture alliance/dpa

Magdeburg. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) will den neuen Krankenhausplan für Sachsen-Anhalt erst nach der angekündigten Reform des Bundes vorlegen. „Die Krankenhausreform und ihre Umsetzung sind leider noch nicht so weit, wie ich mir das wünsche. Wir brauchen den Gesetzentwurf des Bundes“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. „Das Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt muss nach Vorliegen des Bundesgesetzes novelliert und ein neuer Krankenhausplan aufgestellt werden. Wir wollen eine gestufte Versorgung haben.“

Die Krankenhausreform könne jedoch nur gemeinsam mit allen Akteuren im Land umgesetzt werden, betonte Grimm-Benne. Dabei soll unter anderem geprüft werden, an welchen Kliniken man welche Leistungen benötigt. „Manche Häuser im Land werden um- oder zurückgebaut werden müssen“, hatte Grimm-Benne bereits im Sommer gesagt.

Klinikfälle könnten weiter einbrechen

Anfang April war ein Gutachten zur Zukunft der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt vorgestellt worden, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte. Die Experten empfehlen, die Basisversorgung wohnortnah zu organisieren und schwere Fälle stärker an großen Krankenhäusern zu konzentrieren.

Grimm-Benne verwies nun erneut auf die schwierige wirtschaftliche Gesamtsituation. „Zum einen verzeichnen die Häuser einen Fallrückgang, zum anderen schlägt sich auch die Inflation und die Energiekrise nieder. Es gibt Änderungsbedarf, weil die Fallmengen künftig noch weiter zurückgehen werden.“

Welche Konsequenzen das im nächsten Jahr hat, ist noch nicht absehbar. „Insbesondere 2024 wird wohl kritisch. Ich kann Insolvenzen nicht ausschließen, darum habe ich mich gemeinsam mit den anderen Bundesländern für ein Vorschaltgesetz eingesetzt“, sagte die Ministerin.

Grimm-Benne hält an Forderung nach Vorschaltgesetz fest

Um die Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren, hatte Sachsen-Anhalt in einer Bundesratsinitiative mit Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein zuletzt ein Soforthilfe-Programm für Krankenhäuser in Geldnot gefordert. Fünf Milliarden Euro solle der Bund bereitstellen, hieß es.

Die geplante Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zielt darauf, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um sie von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte Leistungsgruppen sein.

Lauterbach hatte bereits deutlich gemacht, dass sich das zunächst zum 1. Januar 2024 angepeilte Inkrafttreten des Gesetzes verzögern wird. Für 2025 und 2026 angestrebte Umsetzungsschritte stünden aber nicht in Frage, hieß es Ende November. (dpa)

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