Baden-Württemberg

Sozialministerium stört sich an Corona-Antikörpertests im Drogerieregal

Baden-Württembergs Sozialministerium hadert mit dem Verkauf von Coronavirus-Antikörpertests in einer Drogeriekette.

Veröffentlicht:

Karlsruhe/Stuttgart. Das baden-württembergische Sozialministerium prüft das Angebot eines Coronavirus-Antikörpertests beim Drogeriemarkt dm. Nach Rechtsauffassung des Ministeriums ist eine Abgabe nur an Fachpersonal zulässig, wenn solche Testkits einen diagnostischen Zweck haben.

Man habe Schritte eingeleitet, um den Sachverhalt zu klären, teilte das Ministerium am Montag mit. Zuvor hatte die Zeitung „Badische Neueste Nachrichten“ darüber berichtetet.

Bei dem im Internetshop von dm angebotenen Test entnimmt sich der Kunde zu Hause selbst eine Blutprobe. Die Auswertung erfolgt in einem Labor. Das Produkt biete Kunden die Möglichkeit, diskret und ohne einen Arztbesuch einen Test vorzunehmen, der angibt, ob sich Antikörper gegen das Coronavirus gebildet haben, teilte Sebastian Bayer mit, der in der dm-Geschäftsführung für Marketing und Beschaffung zuständig ist.

Seiner Überzeugung nach unterliegt der Test nicht der Abgabenverordnung für Medizinprodukte und darf frei verkauft werden. Das entspreche auch der Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums.

Im Zweifel Rücksprache mit dem Arzt empfohlen

Bayer wies darauf hin, dass der Test eine bereits durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus nachweise und nicht zum Nachweis einer akuten Infektion geeignet sei.

„Unabhängig vom Testergebnis sollten Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand halten, auf Hygiene achten und eine Alltagsmaske tragen unbedingt beachtet werden. Sollten Kunden verunsichert sein, empfehlen wir in jedem Fall, Rücksprache mit einem Arzt zu halten.“ (dpa)

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