Ersatzvornahme

Streit um Zwangsgeld-Drohung: KV Sachsen will rechtliche Schritte einleiten

Im sächsischen Löbau-Zittau gibt es keinen Hautarzt mehr. Gegen die vom Sozialministerium angedrohte Strafzahlung von 25.000 Euro will sich die KV Sachsen gerichtlich zur Wehr setzen.

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25.000 Euro im Monat will das sächsische Sozialministerium von der KV verlangen – wenn sich am Dermatologen-Mangel im Freistaat nichts ändert.

25.000 Euro im Monat will das sächsische Sozialministerium von der KV verlangen – wenn sich am Dermatologen-Mangel im Freistaat nichts ändert.

© Nico Bekasinski / stock.adobe.com

Dresden. Der Streit um das angekündigte Zwangsgeld in Sachsen geht weiter. Nun hat die KV angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Zur Erinnerung: Sollte sich an der hautärztlichen Unterversorgung in der sächsischen Region Löbau-Zittau nichts ändern, will das sächsische Sozialministerium eine monatliche Strafzahlung von 25.000 Euro gegen die KV verhängen. Das hatte die Ärzte Zeitung im März exklusiv berichtet.

Der KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Klaus Heckemann beklagte nun auf der Vertreterversammlung in Dresden, dass in Sachsen das Gegenteil dessen betrieben werde, was der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP vorsehe. Damit meinte Heckemann einen Passus, in dem es heißt: „Wir stellen gemeinsam mit den KVen die Versorgung in unterversorgten Regionen sicher.“

Vier von vier Stellen sind unbesetzt

Laut dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen sind in der Region Löbau-Zittau vier von vier vorgesehenen Stellen bei Hautärzten nicht besetzt. Das heißt: Seit Juli 2022 ist dort gar kein niedergelassener Dermatologe mehr tätig. Der reale Versorgungsgrad liege deshalb bei null Prozent, so der Ausschuss im Juli 2022. In der Region leben rund 115.000 Menschen.

Heckemann kritisierte, dass ein derartiges Zwangsgeld in der Bundesrepublik einmalig ist. Außerdem sei der Betrag von monatlich 25.000 Euro der gesetzlich höchstmögliche Satz.

Aktive Ärzteschaft wird bestraft

„Sollte es zum wirksamen Erlass des Verpflichtungsbescheides und damit zur Strafzahlung kommen, so wird sich die KV Sachsen mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehren“, kündigte Heckemann an. „Letztlich würde damit die aktiv an der medizinischen Versorgung beteiligte Ärzteschaft bestraft, denn das Geld würde der KV Sachsen entzogen und könnte somit nicht in eine Verbesserung der Versorgungslage investiert werden.“

Das Sozialministerium hat bestätigt, dass es das von Heckemann erwähnte Anhörungsverfahren gegenüber der KV Sachsen betreibt. Ansonsten ließ es bisher die Fragen der Ärzte Zeitung trotz mehrmaliger Nachfrage unbeantwortet. (sve)

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