Sterbebegleitung

TK Hessen unterstützt 79 ambulante Hospizdienste

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FRANKFURT/MAIN. Die Techniker Krankenkasse hat in Hessen im vergangenen Jahr ihre Mittel für die ehrenamtliche ambulante Sterbebegleitung schwerstkranker Kinder und Erwachsener kräftig aufgestockt. Insgesamt flossen laut Mitteilung 1,13 Millionen Euro an 79 ambulante Hospizdienste, die eine besonders qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung durchführen – 130.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Unter den geförderten Diensten seien acht ambulante Kinderhospizdienste. Die Fördermittel würden vor allem für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Helfer eingesetzt, die die sterbenden Menschen in ihrer sensiblen letzten Lebensphase begleiten, sagt TK-Landesleiterin Dr. Barbara Voß. (bar)

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Kommentare
Olaf Schulze 04.06.201907:50 Uhr

Förderung ambulanter Hospizdienste ist Pflichtleisung der Krankenkassen

Die Förderung ambulanter Hospizdienste ist eine gesetzlich geregelte Leistung der Krankenkassen und keine freiwillige Bereitstellung von Mitteln, wie es der Artikel vermuten lassen könnte.

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