TIPP DES TAGES
30. Juni ist Stichtag für Alt-Erbfälle
Wer bereits 2007 oder 2008 geerbt hat, kann noch bis zum 30. Juni dieses Jahres beim Finanzamt beantragen, nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht veranlagt zu werden. Bereits erlassene Steuerbescheide sind dann vom Finanzamt zu ändern und zu viel gezahlte Steuern zu erstatten.
Ein solcher Antrag kann sich besonders lohnen, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört. Denn im Gegensatz zur alten Rechtslage wird das Wohneigentum komplett von der Steuer verschont, wenn der erbende Ehegatte noch mindestens zehn Jahre in diesem wohnen bleibt und es nicht aus zwingenden Gründen verlässt (etwa weil er ein Pflegefall wird).
Dasselbe gilt für Kinder, die von ihren Eltern eine Immobilie erben. Zusätzliche Bedingung zur zehnjährigen Mindesthaltefrist ist hier allerdings, dass das Haus oder die Wohnung eine Wohnfläche von unter 200 Quadratmetern hat.