Gesundheitskarte

Ärztliche Verbände fordern einheitliche Regelungen bei Versorgung ukrainischer Flüchtlinge

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine sollen in jedem Bundesland eine Gesundheitskarte bekommen können, fordern die Bundesärztekammer, die Allianz deutscher Ärzteverbände und der Marburger Bund.

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Berlin. Einen unbürokratischen und bundesweit einheitlichen Zugang der ukrainischen Flüchtlinge zur medizinischen Versorgung in Deutschland, fordern die Bundesärztekammer, die Allianz deutscher Ärzteverbände und der Marburger Bund in einer Mitteilung von Montag. Dafür sollen alle Bundesländer und Kommunen dem Rahmenvertrag zustimmen, der dafür sorgt, dass die Menschen aus der Ukraine eine Gesundheitskarte bekommen.

Diese Rahmenvereinbarungen bestehen aktuell und nach Angabe des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Bundesländern erhielten die Menschen aus der Ukraine nach Anmeldung eine elektronische Gesundheitskarte mit besonderer Statuskennzeichnung.

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Eine schnelle und unbürokratische Versorgung sei in den anderen Bundesländern nicht gegeben. Dort müssten die Kommunen Behandlungsscheine ausstellen, mit denen die Menschen zum Arzt gehen können.

Abrechnung auch bei Kliniken unklar

Vergangene Woche wies auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) darauf hin, dass noch unbedingt geklärt werden müsse, wie die Kliniken die ukrainischen Patienten ohne viel Bürokratie, aber rechtssicher behandeln und die Leistungen abrechnen könnten.

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Bereits am 11. April gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekannt, er werde sich dafür einsetzen, dass den in Deutschland ankommenden Ukrainern der komplette Katalog der Krankenversicherung zur Verfügung stehe. Er wolle die Kommunen darum bitten, bei der Genehmigung der Leistungen den GKV-Leistungskatalog „abzubilden“. (schu)

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