TIPP DES TAGES

Aufgepasst, fliegende Kamelle!

Veröffentlicht:

Zuschauer, die sich einen Karnevalsumzug anschauen, haben im Regelfall keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie von "Wurfgeschossen" der auf den vorbeiziehenden Karnevalswagen stehenden Jecken getroffen werden. Deshalb gilt es aufzupassen, dass man nicht von den Kamellen verletzt wird.

In einem Fall war eine Frau aus dem Aachener Raum von einer scharfkantigen Pralinenschachtel auf der Stirn getroffen worden und verlangte Schmerzensgeld.

Das Amtsgericht Aachen winkte jedoch ab: Es sei allgemein bekannt, dass bei Karnevalsumzügen von den Festwagen aus süße Gegenstände geworfen werden. Jeder Zuschauer willige deshalb durch seine Teilnahme an dem Umzug "stillschweigend in ein naheliegendes Verletzungsrisiko" ein.

Az.: 13 C 250/05

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Glosse

Die Duftmarke: O tempora, o mores!

Übersicht

Das sind die Bewerber für den Charity Award 2025

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was bringt die Entbudgetierung für Ihre Praxis, Dr. Schorn?

Lesetipps
Abbildung einer umgefallenen Engels-Statur.

© Quy / stock.adobe.com

Wichtiger Laborwert

HDL-Cholesterin – wie „gut“ ist es wirklich?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung