Highlights 2000

Aus für Abtreibungspille Mifegyne

Veröffentlicht:

München, im Oktober 2000. Sie war umstritten und konnte sich letztlich in Deutschland auch nicht durchsetzen. Die sogenannte Abtreibungspille Mifegyne. Die geringen Verordnungszahlen hätten zu hohen Verlusten geführt, teilte das Vertriebsunternehmen Femagen im Oktober 2000 mit und kündigte an, die Auslieferung des Abortivums zum Jahresende einzustellen.

Der Wirkstoff Mifepriston war in den 1980er Jahren vom französischen Unternehmen Roussel-Uclaf, einer Tochter der deutschen Pharmafirma Hoechst, entwickelt worden und zunächst unter dem Namen RU 486 bekannt. 1988 erfolgte die Zulassung von Mifegyne in Frankreich, erst elf Jahre später in Deutschland.

Vorausgegangen war ein langer gesellschaftspolitischer Streit vor allem zwischen Vertreterinnen der Frauenbewegung und Abtreibungsgegnern.

Unter anderem hatten 41 Unionsabgeordnete im September 1999 gefordert, den Vertrieb von Mifegyne in Deutschland gesetzlich verbieten zu lassen. Dafür gab es im rot-grün dominierten Bundestag aber keine Mehrheit.

Bis zu 550 DM für chirurgischen Abbruch

Dass die Absatzzahlen in Deutschland so niedrig waren, dafür machte die damalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) den Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen verantwortlich.

Sie habe wiederholt den Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Ärzte über eine zu geringe Honorierung für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch klagten. Es sei aber nichts geschehen.

Ein Arzt bekam im Jahr 2000 für einen chirurgischen Abbruch 450 bis 550 DM. Die medikamentöse Abtreibung nach Ziffer 196 des EBM wurde mit 900 Punkten bewertet.

Für den Arzt war der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bei dreimaligem Besuch der Patientin in der Praxis wesentlich aufwendiger als die chirurgische Methode.

Das Abtreibungsmedikament spielte als Alternative zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch dementsprechend nur eine untergeordnete Rolle.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde es im zweiten Quartal 2000 nur in drei Prozent der 33.564 Abbrüche angewandt.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

„ÄrzteTag“-Podcast

GKV in der Krise – warum ist das Klassenzimmer die Lösung, DAK-Chef Storm und BVKJ-Präsident Hubmann?

Lesetipps
Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung