Highlights 1992
BGH urteilt zur Patientendatei
Karlsruhe, 5. Februar 1992. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Ärzte beim Praxisverkauf die Zustimmung ihrer Patienten einholen, wenn mit dem Verkauf zugleich auch die Behandlungsunterlagen an den Nachfolger übergeben werden.
Veröffentlicht:Werde dies unterlassen,. so verstößt dies gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten.
Damit revidiert der BGH eine 1973 getroffene Entscheidung, in der er die Übergabe von Patientendaten an andere Ärzte als im wohlverstandenen Interesse der Patienten bewertet hatte.