Ermittler berichten

Co-Pilot hat sich über Selbsttötung informiert

Der Co-Pilot der abgestürzten Germanwings-Maschine hat sich vor seinem Flug im Internet über Arten einer Selbsttötung informiert, berichten die Ermittler. Der zweite Flugschreiber bestätigt offenbar den Verdacht, dass der Absturz bewusst herbeigeführt wurde.

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Neue Erkenntnisse zum Germanwings-Absturz: Der Co-Pilot hat sich nach Angaben der Ermittler vor dem Katastrophenflug im Internet über Suizid und die Sicherheitsmechanismen von Cockpittüren informiert.

Mehr Gewissheit, was am 24. März in dem Germanwings-Airbus mit 150 Menschen an Bord geschah, brachte nun die Auswertung des zweiten Flugschreibers, den Bergungskräfte ám Donnerstag am Unglücksort in Frankreich gefunden haben, wie französische Behörden mnitteilten. Demnach verstärkt sich der Verdacht, dass der Absturz bewusst herbeigeführt worden ist.

Auf Tablet nach Infos zu Selbsttötungen gesucht

Der Co-Pilot informierte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Internet über Arten einer Selbsttötung und über die Sicherheit im Cockpit. Bis zum Tag vor der Katastrophe am 24. März habe er in Suchmaschinen solche Begriffe eingegeben, teilten die Ermittler mit.

Die Fahnder hätten in der Düsseldorfer Wohnung des 27-Jährigen einen Tabletcomputer gefunden und die Daten darauf ausgewertet. Die Suchanfragen seien im Browserverlauf nachvollziehbar.

Nach Erkenntnissen der Ermittler war Andreas L. schon vor Jahren suizidgefährdet gewesen. Die Flugtauglichkeit war ihm jedoch bescheinigt worden.

Der Airbus A320 zerschellte mit einer Geschwindigkeit von etwa 700 Kilometern pro Stunde an einem Bergmassiv in den französischen Alpen. Alle 150 Insassen waren sofort tot.

Zweiter Flugschreiber bekräftigt Verdacht

Nach einer ersten Auswertung des am Donnerstag gefundenen Flugdatenschreibers hat sich der Verdacht erhärtet, dass der Co-Pilot den Absturz absichtlich herbeigeführt hat.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Mann fünf verschiedene Neurologen und Psychiater konsultiert hatte. Als Flugschüler hatte der Pilot 2009 seine Lufthansa-Verkehrsfliegerschule über eine „abgeklungene schwere depressive Episode informiert“. 2013 und 2014 hatte er sich Tauglichkeitsprüfungen unterzogen.

Das Luftfahrtbundesamt hatte allerdings nach eigenen Angaben vom Samstag bis zur Akteneinsicht beim Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa nach dem Absturz „keinerlei Informationen“ über die medizinischen Hintergründe.

Nach Angaben des Bundesamtes wurde das Flugtauglichkeitszeugnis 2009 vom Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa in Frankfurt ausgestellt und dem Amt übermittelt. Dieses Vorgehen habe der Rechtslage entsprochen.

Seit April 2013 gilt nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ allerdings eine EU-Verordnung, nach der Flugmediziner in Fällen schwerer Krankheiten, auch Depressionen, das Luftfahrtbundesamt hätte informieren müssen. (dpa/eb)

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