TIPP DES TAGES

Das Arbeitszimmer nicht vergessen!

Veröffentlicht:

Ärzte, die sich in der eigenen Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, sollten in ihrer Steuererklärung unbedingt alle Kosten für das häusliche Arbeitszimmer angeben. Zwar ist derzeit nicht sicher, ob die Kosten steuerlich anerkannt werden. Das Bundesfinanzministerium hat aber einen Vorläufigkeitsvermerk für die Steuererklärungen 2009 in genau diesem Punkt erteilt. Der Grund: Mit der Absetzbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind zur Zeit noch die Gerichte beschäftigt. Geht das Urteil positiv aus, profitieren Ärzte, die ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben, automatisch. Einen Widerspruch gegen den Steuerbscheid müssen sie nicht mehr einlegen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie rettet Ihre App Leben, Dr. Müller?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie