TIPP DES TAGES

Das Arbeitszimmer nicht vergessen!

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Ärzte, die sich in der eigenen Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, sollten in ihrer Steuererklärung unbedingt alle Kosten für das häusliche Arbeitszimmer angeben. Zwar ist derzeit nicht sicher, ob die Kosten steuerlich anerkannt werden. Das Bundesfinanzministerium hat aber einen Vorläufigkeitsvermerk für die Steuererklärungen 2009 in genau diesem Punkt erteilt. Der Grund: Mit der Absetzbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind zur Zeit noch die Gerichte beschäftigt. Geht das Urteil positiv aus, profitieren Ärzte, die ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben, automatisch. Einen Widerspruch gegen den Steuerbscheid müssen sie nicht mehr einlegen.

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