Kritik an Corona-Verfahren
Warken kontert Vorwürfe von US-Gesundheitsminister Kennedy
US-Gesundheitsminister Kennedy wendet sich wegen Corona-Verfahren an Bundesgesundheitsministerin Warken – die reagiert mit klaren Worten. Deutsche Pädiater wiederum sind wegen einer anderen Sache in „großer Besorgnis“.
Veröffentlicht:
Konter aus Berlin nach Äußerungen von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., hier bei einer Veranstaltung im Roosevelt Room des Weißen Hauses.
© Evan Vucci/AP/dpa
Berlin. Kuriose Attacke aus den USA und eine deutliche Antwort: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Vorwürfen ihres amerikanischen Amtskollegen Robert F. Kennedy Jr. im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine Abfuhr erteilt.
„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich“, sagte die CDU-Politikerin am Wochenende.
Kennedy Jr. hatte zuvor in einem Video der Bundesregierung vorgeworfen, die Autonomie von Patienten zu missachten. Dazu habe er Warken auch einen Brief geschrieben. Er nannte die Ministerin beim Namen, in einem am Samstag veröffentlichten Post auf der Plattform buchstabierte er ihren Namen dann als „Workin“.
Einlassungen „faktisch falsch“
Am Sonntag veröffentlichte Kennedy Jr. seinen Post samt Video dann noch einmal – dieses Mal allerdings mit der korrekten Schreibweise von Warkens Namen. Der Post vom Vortag war nicht mehr abzurufen, er wurde offensichtlich gelöscht.
US-Kabinett
Kennedy Jr. wird Trumps Gesundheitsminister
Er habe erfahren, dass „mehr als 1.000 deutsche Ärzte und Tausende ihrer Patienten“ derzeit strafrechtlich verfolgt und bestraft würden, weil sie während der Corona-Pandemie Ausnahmen vom Tragen von Masken und von Impfungen gegen COVID-19 gewährt hätten, so Kennedy Jr.
In einer am Samstag veröffentlichten Mitteilung stellte Warken klar, in Deutschland gelte grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. „Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten.“
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung fuße auf nachgewiesener Evidenz und werde nicht von der Politik festgelegt. Ebenso würden Patienten frei entscheiden, welche Therapie sie in Anspruch nähmen. Während der Corona-Pandemie habe es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft gegeben, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen.
Lauterbach springt Warken beiseite
„Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde.“
Strafrechtliche Verfolgung habe es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gegeben – etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.
Warkens Amtsvorgänger Professor Karl Lauterbach (SPD) schrieb auf „X“, Kennedy „sollte sich um Gesundheitsprobleme im eigenen Land kümmern. Kurze Lebenserwartung, extreme Kosten, zehntausende Drogentote und Mordopfer. In Deutschland werden Ärzte für falsche Atteste nicht von der Regierung bestraft. Bei uns sind die Gerichte unabhängig.“
Streichung empfohlener Impfungen kontraproduktiv
Kritische Worte Richtung USA setzte am Montag auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) ab. Anlass ist die Ankündigung des US-Gesundheitsministeriums, die Zahl der empfohlenen Schutzimpfungen für Kinder von bislang 17 auf elf reduzieren zu wollen. Es handele sich um eine Entscheidung, „die wissenschaftlich teilweise nicht zu begründen ist“, so der BVKJ.
Verbandschef Dr. Michael Hubmann sagte, jede Streichung von empfohlenen Impfungen gefährde die Gesundheit von Kindern und die öffentliche Gesundheit insgesamt. Infektionskrankheiten machten nicht an Landesgrenzen halt. „Sinkende Impfquoten in einem Land können langfristig auch andere Regionen betreffen – auch Europa und Deutschland“, so Hubmann. (dpa/hom)






