Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

PTBS infolge von Rettungsdienst-Einsätzen kann Berufskrankheit sein

Die Unfallversicherung wollte die Posttraumatische Belastungsstörung eines Sanitäters nicht als Berufskrankheit anerkennen. Dem widersprach nach Vorgabe des Bundes- nun auch das Landessozialgericht.

Veröffentlicht:
Sanitaeter mit Uniform und Aufschrift Rettungsdienst in einem Intensivtransportwagen des Deutschen Roten Kreuz.

Rettungssanitäter haben erwiesenermaßen ein deutlich höheres Risiko, an einer PTBS zu erkranken als die Allgemeinbevölkerung.

© Jens Krick / Flashpic / picture alliance

Stuttgart. Rettungsdiensteinsätze haben auch für die helfenden Einsatzkräfte Risiken und Nebenwirkungen. Erleidet ein Rettungssanitäter infolge zahlreicher traumatischer Erlebnisse bei seinen Einsätzen eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), kann er Anspruch auf Anerkennung als „Wie-Berufskrankheit“ haben, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg. Die Stuttgarter Richter setzten damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel um.

Der Kläger arbeitete fast drei Jahrzehnte als Rettungssanitäter, zuletzt beim Deutschen Roten Kreuz im Landkreis Esslingen. Er wurde unter anderem bei der Versorgung von Opfern beim Amoklauf von Winnenden, bei Suiziden auch von Kollegen oder teils bei stundenlangen erfolglosen Babyreanimationen eingesetzt. Im Jahr 2016 brach er wegen der Vielzahl extremer Erlebnisse bei Rettungseinsätzen zusammen. In der Reha wurde eine PTBS diagnostiziert.

Nicht in Berufskrankheitenliste

Diese wollte die Unfallversicherung Bund und Bahn jedoch nicht als Berufskrankheit anerkennen. Zum einen sei die PTBS nicht in der Berufskrankheitenliste enthalten, zum anderen gebe es auch keine wissenschaftlichen neuen Erkenntnisse, dass eine PTBS bei Rettungssanitätern häufiger auftritt als in der Allgemeinbevölkerung. Damit scheide die Anerkennung als sogenannte Wie-Berufskrankheit aus.

Der Fall ging bis zum BSG in Kassel. Da die zuständigen Gremien beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sich einer Prüfung der Auswirkungen einer PTBS verschlossen hatten, veranlasste das BSG nach mündlicher Verhandlung im Jahr 2021 hierzu selbst eine Studie. Danach haben Rettungssanitäter ein deutlich höheres Risiko, an einer PTBS zu erkranken als die Allgemeinbevölkerung.

Am 22. Juni 2023 urteilten die obersten Sozialrichter allerdings, dass es auf die Studie nicht mehr ankommt. Denn bereits aus den medizinischen Leitlinien und internationalen medizinischen Richtlinien sei mittlerweile geklärt, dass Traumata eine PTBS verursachen könnten.

„Zunehmende seelische Labilisierung“

Das erneut mit dem Fall befasste LSG urteilte nun, dass der klagende Rettungssanitäter infolge seiner traumatischen Einsätze eine PTBS erlitten hat. Die einzelnen akuten Belastungssituationen hätten sich „zu einer zunehmenden seelischen Labilisierung und Schwächung der seelischen Abwehrstrukturen aufaddiert“.

Er leide insbesondere unter sich aufdrängenden Erinnerungen mit ausgeprägter innerer Bedrängnis und benötige im Anschluss daran bisweilen mehrere Stunden, um seinen Alltag wieder gelassener bewältigen zu können. Teils gleite er auch in tagelange Stimmungstiefs ab. Andere Auslöser der PTBS – wie etwa private Traumata – seien nicht ersichtlich. (fl)

Landessozialgericht Stuttgart, Az.: L 8 U 3211/23 ZVW

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 28.01.202614:17 Uhr

Dem Rechtsbegriff "Berufskrankheit" liegen lt. § 9 SGB VII die Tatbestandsmerkmale "Einwirkung" (I) und "Krankheit" (II) zugrunde, bei denen im Berufskrankheiten-Verfahren die Erfüllung der Vollbeweisanforderungen vorausgesetzt werden.
Ad I: "Die Überwachung des Arbeitsschutzes ... ist staatliche Aufgabe." (§ 21, Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz)
Ad 2: Bei der sog. Posttraumat. Belastungs s t ö r u n g (PTBS) gibt es keine klinische Diagnosesicherung (!!!) die eine Zuordnung z. B. i. S. der (Fachärztlichen) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zur Folge hätte.
Müsch, Arbeitsmedizinischer Berufskrankheiten-Z u s a m m e n h a n g s gutachter

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Folgen einer Fehldiagnose bei Menschen mit einer Seltenen Erkrankung (SE), die angaben, dass ihre SE oder die SE einer von ihnen betreuten Person mindestens einmal falsch diagnostiziert wurde (n=4.756)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Neuromyelitis-Optica-Spektrum-Erkrankungen

Weshalb das rechtzeitige Erkennen und Behandeln wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Ofatumumab zeigt günstiges 8-Jahres-Sicherheitsprofil

© William / Generated with AI / Stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

Ofatumumab zeigt günstiges 8-Jahres-Sicherheitsprofil

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Tab. 1: Stufentherapieschema zur verlaufsmodifizierenden Therapie der generalisierten Myasthenia gravis

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [6]

Generalisierte Myasthenia gravis

Krankheitssymptome und Therapielast wirksam lindern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kollegin gibt Tipps

So gelingt eine gute Arzt-Patienten-Beziehung

Lesetipps
Ein roter Stift liegt auf einem Blatt mit Zahlen.

© Wolfilser / stock.adobe.com

Änderungen im Überblick

So wirkt sich das GKV-Spargesetz auf Praxen aus

Ärztin untersucht einen Mann an der Schulter

© New Africa / stock.adobe.com

Betäubungsmittel richtig verordnen

Opioide in der Urlaubsvertretung: Wie sich Missbrauch vorbeugen lässt

Ein abgestorbenes Lungengewebe, aus dem zarte Pflänzchen wachsen.

© ❤ Nancyvoz68❤ / stock.adobe.com / Generated with AI

Lithiumtherapie aktiviert WNT-Signalweg

Regeneration der COPD-Lunge: Was ist da möglich?