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Krankmeldung

Kassen-Umfrage: Viele arbeiten krank – andere schwänzen

Zur Arbeit oder krankmelden – diese Entscheidung auf der Bettkante ist nicht einfach. Eine Krankenkasse hat nun genauer nachgefragt.

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Ein Mann liegt mit Taschentüchern, Teetasse und Tabletten im Bett.

Trotz Erkältung arbeiten oder doch lieber Bettruhe?

© Philip Dulian/dpa

Ludwigshafen. Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer laut eigenen Angaben repräsentativen Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Demnach gehen etwa bei Rückenschmerzen 45 Prozent zur Arbeit, andere arbeiten so viel wie möglich von zu Hause aus oder kommen zurück, sobald die schlimmsten Symptome vorbei sind. 11 Prozent bleiben so lange zu Hause, bis sie wieder gesund sind.

Bei Allergien und psychosomatischen Beschwerden gibt es ähnliche Werte. Bei leichter Erkältung geht nach der Umfrage noch jeder Dritte zur Arbeit, bei Bronchitis oder grippalem Infekt sind es noch 15 Prozent.

„Bettkantenentscheidung“

Es folgte die Frage nach der „Bettkantenentscheidung“: „Sie sind arbeitsfähig, könnten sich aber krankmelden bzw. krankschreiben lassen.“ 7 Prozent der Befragten gaben an, sich dann „häufig“ für die Krankmeldung zu entscheiden. 22 Prozent machen das „manchmal“, 31 Prozent „selten“, 36 Prozent „nie“. Je älter die Befragten, desto häufiger fällt nach der Umfrage die Bettkantenentscheidung auf den Gang zur Arbeit.

„Wenn die Krankmeldung dazu dient, bei psychischer Überlastung oder körperlichen Beschwerden rechtzeitig zu handeln und wieder gesund zu werden, dann ist sie ein Ausdruck wachsenden Gesundheitsbewusstseins und eine legitime sowie wertvolle Strategie der Selbstfürsorge“, sagte Pronova-BKK-Expertin Patrizia Thamm. Oft spielten jedoch persönliche Gründe eine Rolle. Die Pronova BKK ließ laut eigenen Angaben im Oktober bundesweit 1.230 Beschäftigte ab 18 Jahren befragen. (dpa)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 13.01.202617:14 Uhr

"Oft spielten jedoch persönliche Gründe eine Rolle." - und wie oft handelte es sich um eine grundsätzlich präventable und daher ärztlicherseits (§ 202 SGB VII) anzeigepflichtige Berufskrankheit ?
Lit.: "Krankmeldungen wegen Berufskrankheiten? / https://medinfo.de/img/Die_BKK_2010_07_Dr_Muesch.pdf
Müsch, Arbeitsmed. Berufskrankheiten-Gutachter

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