TIPP DES TAGES

Erziehungszeiten anmelden!

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Erziehungszeiten werden in vielen Ärzteversorgungswerken nicht in dem Umfang berücksichtigt, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ärzte haben deshalb die Möglichkeit, ihre Jahre mit den Kindern in der Rentenversicherung anerkennen zu lassen. Dort werden dem Elternteil, der die Erziehung übernimmt, in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben. Das erhöht die Rente.

So erhalten Rentnerinnen für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, monatlich 78 Euro mehr. Fragen zu den näheren Einzelheiten der Anerkennung beantwortet der Deutsche Rentenversicherung Bund kostenlos unter 08 00/10 00 48 00.

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