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Bundesregierung

Fahrverbote gegen Stickoxid-Belastung geplant

Kurz vor Verkündung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten schwenkt die Bundesregierung um: Sie will offenbar die gesetzliche Grundlage für streckenbezogene Fahrverbote schaffen.

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Die Abgasbelastung durch Autos ist in Deutschland oftmals zu hoch.

Die Abgasbelastung durch Autos ist in Deutschland oftmals zu hoch.

© chromorange / picture-alliance

BERLIN. Die Bundesregierung will nach einem Medienbericht in Kürze eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten schaffen.

Das kündigte das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel an. Das meldete am Samstag unter anderem die Düsseldorfer "Rheinische Post".

"Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden", wird Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) zitiert.

"Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll."

Auch ohne Luftreinhalteplan

Und: "Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich." Fahrverbote könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen.

Die Bundesregierung hatte am Freitag mögliche Konsequenzen aus dem anstehenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Diesel-Autos offen gelassen.

Es gelte abzuwarten, was das Gericht am Dienstag verkünden werde, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Sie äußerte sich nicht konkret dazu, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine "Blaue Plakette" befürworten würde, mit der nur saubere Diesel Zufahrt in bestimmte Stadtgebiete bekommen könnten.

Am Bundesverwaltungsgericht geht es zentral darum, ob Städte Verbote eigenmächtig anordnen könnten oder dafür neue, bundeseinheitliche Regeln nötig wären – etwa eine Plakette.

In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten. Dieselabgase sind eine Hauptursache. Das Umweltministerium pocht darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an älteren Diesel-Motoren auf Hersteller-Kosten durchzusetzen.

Skepsis beim Städtetag

Der Städtetag hat sich skeptisch zu Plänen in der Bundesregierung für begrenzte Einschränkungen für Dieselfahrer geäußert. "Die Bundesregierung will jetzt offenbar den Städten die Entscheidung über Fahrverbote zuschieben, die dann für einzelne Straßen gelten sollen", sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die geplante Regelung werfe mehr Fragen auf, als sie löse. Falls einzelne Straßen für ältere Diesel gesperrt würden, weiche der Verkehr aus. Dann gebe es die Schadstoffe anderswo in der Stadt. Praktikabel kontrolliert werden könnten solche Sperrungen auch nicht.

Der Städtetag bleibe deshalb dabei: "Wenn Fahrverbote vom Bundesverwaltungsgericht für zulässig erklärt werden, um die Gesundheit von Menschen zu schützen, dann ist eine bundeseinheitliche Regelung durch eine blaue Plakette nötig." Fahrverbote würden die Schadstoff-Belastung nur dann reduzieren, wenn sie in der Praxis auch funktionierten.

"Dazu muss man Diesel-Fahrzeuge unterscheiden können. Alle, die die Abgaswerte einhalten oder eine Ausnahmegenehmigung bekommen, müssen weiter in den Städten fahren können", sagte Dedy. (dpa)

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