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Bundesverwaltungsgericht

Urteile zu Diesel-Fahrverboten auf kommende Woche vertagt

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung zu Fahrverboten vertagt. Derweil hat der EuGh den Druck auf die EU-Mitglieder erhöht, Luftqualitätspläne vorzulegen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Veröffentlicht:

LEIPZIG/LUXEMBURG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will seine Urteile zur Luftbelastung in Düsseldorf und Stuttgart am kommenden Dienstag (27. Februar, 12 Uhr) verkünden. Das teilte das Gericht nach der Verhandlung am Donnerstag mit.

Beide Städte können die europaweit vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide nicht einhalten. Im Juli hatte deshalb das Verwaltungsgericht Stuttgart Fahrverbote gefordert. Die von der Deutschen Umwelthilfe beklagten Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollen dies abwenden.

Zum Thema Feinstaub-Belastung hat unterdessen der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt: Demnach müssen Staaten, die die Feinstaub-Grenzwerte bis Juni 2010 nicht einhalten konnten, nach EU-Recht Luftqualitätspläne vorlegen, wie die Ziele erreicht werden sollen. Am Donnerstag bekräftigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass sie dabei den "Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich" halten müssen. Dass sich Polen je nach Region Zeit bis 2020 bis 2024 lassen will, sei nicht gerechtfertigt. (mwo)

Az.: BVerwG: 7 C 26.16 (Düsseldorf) und 7 C 30.17 (Stuttgart);

Az. EuGH: C-336/16

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