Bundesverwaltungsgericht

Urteile zu Diesel-Fahrverboten auf kommende Woche vertagt

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung zu Fahrverboten vertagt. Derweil hat der EuGh den Druck auf die EU-Mitglieder erhöht, Luftqualitätspläne vorzulegen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Veröffentlicht:

LEIPZIG/LUXEMBURG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will seine Urteile zur Luftbelastung in Düsseldorf und Stuttgart am kommenden Dienstag (27. Februar, 12 Uhr) verkünden. Das teilte das Gericht nach der Verhandlung am Donnerstag mit.

Beide Städte können die europaweit vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide nicht einhalten. Im Juli hatte deshalb das Verwaltungsgericht Stuttgart Fahrverbote gefordert. Die von der Deutschen Umwelthilfe beklagten Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollen dies abwenden.

Zum Thema Feinstaub-Belastung hat unterdessen der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt: Demnach müssen Staaten, die die Feinstaub-Grenzwerte bis Juni 2010 nicht einhalten konnten, nach EU-Recht Luftqualitätspläne vorlegen, wie die Ziele erreicht werden sollen. Am Donnerstag bekräftigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass sie dabei den "Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich" halten müssen. Dass sich Polen je nach Region Zeit bis 2020 bis 2024 lassen will, sei nicht gerechtfertigt. (mwo)

Az.: BVerwG: 7 C 26.16 (Düsseldorf) und 7 C 30.17 (Stuttgart);

Az. EuGH: C-336/16

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen