Highlights 1999
Festbeträge festgefahren
Düsseldorf, 11. Januar 1999. Das Verfahren zur Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel ist nun auf einer weiteren Ebene blockiert.
Nachdem das Bundessozialgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob der Bundesausschuss legitimiert ist, Festbetragsgruppen zu bilden, urteilt nun die in Wettbewerbsfragen zuständige Kammer des Landgerichts Düsseldorf, das die GKV-Spitzenverbände bei der Festsetzung der Festbeträge als unzulässiges Kartell arbeiten.
Erst im März 2004 entscheidet der Europäische Gerichtshof, dass die GKV Festbeträge festsetzen darf.