TIPP DES TAGES

Finanzauskunft will begründet sein

Veröffentlicht:

Bevor Ärzte eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt einholen, sollten sie gut überlegen, ob sich das tatsächlich lohnt. Denn das Hessische Finanzgericht (FG) hat den Anspruch des Fiskus erweitert.

Die Gebühr, die mindestens 100 und maximal 91.456 Euro beträgt, kann demnach auch dann fällig werden, wenn das Finanzamt die Beantwortung der Anfrage aus formalen Gründen ablehnt.

Eine Auskunft ist formal nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um die Beurteilung eines zukünftigen Sachverhalts mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen für den Anfragenden handelt.

Az.: 4 K 3139/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zahlen der Gesetzlichen Unfallversicherung

Berufskrankheiten: Der Corona-Peak schwindet allmählich

Kontroverse

Breite öffentliche Kritik an DGN-Statement zu ME/CFS

Mehr Muskeltraining nötig

Gesundheitsreport: Menschen in Deutschland sitzen sich krank

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?

Lesetipps
Ein Arzt untersucht die Carotis eines Patienten mittels Ultraschall.

© rh2010 / stock.adobe.com

Zurückhaltung ist Trumpf

Carotisstenose: Wer braucht wirklich eine Operation?