Fundsache

Gerichtsakte "Stinkefingerchen"

Veröffentlicht:

Ein Polizist hat eine Fünfjährige angezeigt - weil sie ihm angeblich das "Stinkefingerchen" gezeigt hat. Wie die Münchener "TZ" berichtet, spielt die Posse im Chiemgau. Ein Mädchen spielt mit einem Nachbarjungen und bespuckt dabei das Auto von dessen Papa. Jener, ein Polizeihauptkommissar, findet das gar nicht lustig.

Angaben des Traunsteiner Anwalts Roland Netzer zufolge, der die Eltern des Kindes vertritt, soll sich der Polizist Zutritt zu deren Haus verschafft, das Mädchen angeschrien und ihm im Wiederholungsfall Prügel angedroht haben. Fünf Wochen nach dem Vorfall kommt es zu einer weiteren Begegnung.

Angeblich soll die Kleine dabei dem Beamten den Stinkefinger gezeigt haben. Jener erstattete Anzeige. Marias Eltern berichten gar, dass die Polizei bei ihnen gewesen sei, um ihr Kind zu vernehmen. Gegen dieses Verhalten wehren sie sich per Anwalt. (Smi)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wenig Wissen über Cortisol und Schilddrüsenhormone

Umfrage: Junge Frauen wollen mehr über Hormone wissen

Abschreibungspraxis

Wie Praxen den Staats-Turbo für E-Autos nutzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Nahaufnahme einer Ärztin, die einer Patientin ein Rezept ausstellt.

© Kzenon / stock.adobe.com

Umfrage in Baden-Württemberg

Opioide in Hausarztpraxen oft nicht leitliniengerecht eingesetzt