Antrag im Bundestag

Grüne wollen sexuelle Identität im Grundgesetz

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BERLIN. Die Grünen wollen in den Grundgesetz-Artikel gegen Diskriminierung auch die sexuelle Identität aufnehmen. Das soll Teil eines bundesweiten „Aktionsplans für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ werden, heißt es in einem Antrag, den die Bundestagsfraktion verabschiedet hat.

In Artikel 3 Grundgesetz heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, auch die sexuelle Identität aufzunehmen.

Im Grünen-Antrag heißt es, der Artikel schreibe in seiner jetzigen Form „einen der zentralen Mechanismen von Homo- und Transfeindlichkeit fort“, nämlich das „Unsichtbarmachen“ und „Bagatellisieren“ von Diskriminierungen. Als weitere Bausteine des Aktionsplans fordern die Grünen eine stärkere Berücksichtigung der Interessen älterer Lesben, Schwuler, Bi-, Trans- und Intersexueller (LSBTI), ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTI-feindliche Gewalt, sowie ein Verbot von „geschlechtszuweisenden“ Operationen ohne medizinische Notwendigkeit und Zustimmung der Betroffenen sowie ein Verbot sogenannter „Konversionstherapien“, also umstrittener Therapien zur angeblichen „Heilung“ von Homosexualität.

Der Sprecher der Grünen-Fraktion für Queer-Politik, Sven Lehmann, sagte: „Auch wenn Lesben und Schwule zunehmend offen leben, bleibt Diskriminierung im Alltag ein großes Problem.“ Vor allem lesbische und schwule Jugendliche litten unter Schimpfwörtern wie „schwule Sau“, die Suizidrate und das Risiko von Wohnungslosigkeit seien höher als bei Heterosexuellen im gleichen Alter.

Fast alle Bundesländer hätten Aktionspläne aufgelegt. „Die Bundesregierung bleibt bisher bei unverbindlichen Absichtserklärungen“, kritisierte Lehmann. (dpa)

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