Kassen prüfen Regressansprüche gegen die Bahn
BERLIN (dpa). Krankenkassen erwägen Regressansprüche gegen die Bahn, wenn Versicherte wegen zu großer Hitze im ICE kostspielige Behandlungen im Krankenhaus brauchen. "Wenn wir einen konkreten Fall auf den Tisch bekommen, werden wir Regressansprüche gegen die Bahn prüfen", sagte ein DAK-Sprecher. Die Kassen seien schließlich zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Bei weniger aufwendigen ambulanten Behandlungen mache ein solcher Schritt dagegen keinen Sinn. "Der Versicherte müsste uns informieren", erläuterte der Sprecher. Aus den normalen Abrechnungsdaten könne die Kasse den Fall sonst nicht rekonstruieren. Wenn Schüler bei einer Klassenfahrt betroffen seien, sei die Berufsgenossenschaft zuständig.