Fundsache

Kein Angriff auf die "maskuline Würde"

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Einen Mann als "Blondine" zu bezeichnen, verletzt nicht die -männliche - Würde. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden und damit einen Redakteur der serbischen Zeitung "Kikindske" vom Vorwurf der Beleidigung frei gesprochen.

Der Journalist hatte einen Anwalt verulkt, der in seiner Stadt als "Blonder" bekannt sei. Wie die "Tagesschau" im Internet berichtet, hatte der Journalist unter dem Bild einer spärlich bekleideten Blondine die Initialen des Juristen abgedruckt und war daraufhin im Februar 2005 vom Gericht im serbischen Kikinda zu einer Geldstrafe von 150 Euro und einer Entschädigung von 200 Euro verurteilt worden.

Begründung: Der Abdruck des Fotos sei ein Angriff auf die "Integrität der maskulinen Würde" des Anwalts. Eine "inakzeptable" Begründung urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof. (Smi)

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