TIPP DES TAGES

Kindergeldanspruch bleibt erhalten

Veröffentlicht:

Eltern haben für ihre Kinder in der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld nur, sofern das Einkommen der Kinder im Jahr 7680 Euro nicht übersteigt. Die von dem Kind gezahlte Lohnsteuer sowie der Solidaritätszuschlag dürfen dabei vom zu berücksichtigten Einkommen nicht abgezogen werden!

Das gilt auch, wenn das Finanzamt einem Auszubildenden fälschlicherweise nicht die voll geltend gemachten Werbungskosten anerkannt und nur den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro abgesetzt hat, der Azubi es aber versäumt hat, dagegen Einspruch einzulegen.

Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: III R 29/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie rettet Ihre App Leben, Dr. Müller?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps