TIPP DES TAGES

Kinderzimmer ohne Zweitwohnungssteuer

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Wenn Studenten mit ihrem Erstwohnsitz im Elternhaus gemeldet sind, wo ihnen lediglich ihr altes Kinderzimmer zur Verfügung steht, müssen sie am Studienort für ihre Studentenbude keine Zweitwohnungssteuer abführen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 25 K 2703/07) hervor.

Das Zimmer bei den Eltern ist nach Ansicht der Richter im Prinzip nicht als Erstwohnung anzusehen. Doch das wäre aber Grundvoraussetzung, um überhaupt die Steuer auf eine Zweitwohnung erheben zu können.

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