Prostitutionsgesetz

Kondompflicht ja, Mindestalter nein

Der Weg für das von der Koalition geplante Gesetz zum Schutz von Prostituierten ist offenbar frei. Laut Medienberichten haben sich Union und SPD auf Grundzüge eines Gesetzentwurfs geeinigt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Fachpolitiker von CDU, CSU und SPD auf die Grundzüge eines Gesetzentwurfs verständigt und die Streitpunkte weitgehend ausgeräumt.

Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen.

So soll die von der Union geforderte Kondompflicht für Freier eingeführt werden - allerdings ohne Bußgeld-Androhung gegen die Prostituierten.

Ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte ist hingegen vom Tisch. Die SPD hatte befürchtet, dass jüngere Sexarbeiterinnen dadurch in die Illegalität getrieben würden.

Besserer Schutz vor Gewalt

Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag ein neues Prostitutionsgesetz vereinbart, um die Betroffenen besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten zu schützen.

Kernpunkte sind die Erlaubnispflicht zur Eröffnung eines Bordells und eine behördliche Anmeldepflicht für die Prostituierten. Zudem sollen entwürdigende Praktiken wie "Flatrate-Sex" verboten werden.

Zu den Streitpunkten gehörten neben Kondompflicht und Mindestalter die Forderungen nach einer Pflicht für regelmäßige Untersuchungen beim Arzt.

Beratung beim Arzt wird wohl Pflicht

Die Anmeldung einer Prostituierten soll nun nur bei einer vorherigen medizinischen Beratung möglich sein, die zudem jährlich wiederholt werden muss.

Wenn eine Prostituierte jünger als 21 ist, muss eine solche Beratung alle sechs Monate nachgewiesen werden. Über die Einigung berichtete auch die "Passauer Neue Presse". (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenhausgesellschaft verurteilt

Eine Million Euro Schmerzensgeld für schwere Behandlungsfehler

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 05.02.201510:21 Uhr

warum nicht gleich wie in Schweden

Die Prostituierten dürfen straffrei alles, vor allem Geld kassieren
und der zahlende Freier wird immer bestraft.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?

Rettungsdienst

Umfrage der Charité: Was Patienten in die Notaufnahme führt

Lesetipps
Eine männlicher Patient, der auf einem Fahrradergometer in die Pedale tritt, führt einen Belastungstest durch, um die Herzfunktion zu überprüfen.

© malkovkosta / stock.adobe.com

Mikrovaskuläre Dysfunktion

Was ein Belastungs-EKG bei Angina-pectoris-Verdacht bringt

Adipöse Kinder und Jugendliche tragen für den Rest ihres Lebens eine enorme Bürde mit sich. Die Folgen zeichnen sich bereits im Kindesalter ab und erstrecken sich bis ins Erwachsenenalter.

© kwanchaichaiudom / stock.adobe.com

Adipositas bei Kindern und Jugendlichen

Hoffnung auf neue Medikamente zur Gewichtsreduktion bei Kindern