Unbürokratische Hilfe

Medizinische Versorgung für alle Flüchtlinge

Nicht erst mit der offiziellen Registrierung erhalten Schutzsuchende in Berlin nun Zugang zu Behandlung und Medikamenten.

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BERLIN. Eine "unbürokratische" schnelle medizinische Versorgung der Flüchtlinge verspricht sich die KV Berlin von der Vereinbarung, die jüngst mit dem Land geschlossen wurde und die seit dem 1. Februar gültig ist. Danach ist die Abrechnung nicht mehr nur mit grünem Behandlungsschein oder der neuen Gesundheitskarte möglich. Auch Menschen, die lediglich ein nummeriertes Armbändchen tragen, bekommen laut KV nun "Zugang zur ambulanten Versorgung".

Hilfe für 15.000 nicht registrierte Flüchtlinge

Ein solches Band bekommen in Berlin jene Flüchtlinge, die nur für die Unterbringung in den Notunterkünften erfasst wurden, aber noch nicht als Asylbewerber registriert sind und damit offiziell keinen Anspruch auf den Behandlungsschein oder die Chipkarte haben. Die Zahl dieser nicht registrierten Flüchtlinge wurde Ende November 2015 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) auf bis zu 15.000 geschätzt.

Auf ihrer Homepage weist die KV darauf hin, dass ein Anspruch nur besteht, wenn das Armband mit Code noch intakt ist. "Wird nur ein solches Bändchen vorgelegt, ohne mit dem Asylsuchenden verbunden zu sein, gilt dieses nicht als Behandlungsanspruch." Die Ärzte müssen den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und für die Abrechnung die Ziffern auf dem Armband notieren.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise mit der KV Berlin, der Schein muss selbst im Praxissystem angelegt werden. Die Kosten werden vom Land Berlin erstattet. Behandlungen, die bislang ohne Vorlage eines Behandlungsscheins erbracht wurden, können Ärzte dem Lageso in Rechnung stellen zum einfachen GOÄ-Satz.

Bis das Geld allerdings überwiesen wird, ist erfahrungsgemäß viel Geduld gefragt, da das Lageso unter Personalmangel leidet und sich die Rechnungsprüfung entsprechend hinzieht. In Zukunft, so die KV, sei dieses Vorgehen aber nur noch in Einzelfällen möglich. Das Lageso erwarte auch in akuten Fällen, dass Ärzte sich beim Sozialdienst des Lageso um einen Behandlungsschein kümmern.

Auch die Medikamentenversorgung von Flüchtlingen vor der Registrierung ist nun geregelt. Der Berliner Apotheker-Verein hat dazu einen Vertrag mit dem Land geschlossen. Bislang war die Versorgung von noch nicht registrierten Asylsuchenden mit akut benötigten Arzneimitteln nicht eindeutig geregelt. Zum Teil erfolgte sie auf der Basis von Spenden.

Oft traten Probleme auf, wenn in Apotheken ärztliche Verordnungen für nicht registrierte Flüchtlinge vorgelegt wurden - zum Beispiel aus Notfallambulanzen.

Der Vertrag umfasst die Abrechnung von Arznei-, Verband- und Hilfsmittel-Verordnungen für diese kurzerfassten Flüchtlinge auf den sogenannten "rosa Kassenrezepten" (Muster 16), von blauen Privatrezepten aus den medizinischen Versorgungsstellen der größeren Flüchtlingsunterkünfte und Privatrezepten aus Rettungsstellen. Sonstige Privatrezepte von Ärzten außerhalb dieser Einrichtungen werden nicht im Rahmen des Vertrags abgerechnet. (juk/ami)

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