Rheinland-Pfalz

Rahmen für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge steht

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MAINZ. Die rheinland-pfälzische Arbeitsgruppe "Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge" hat ihre Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Das teilt das Landesgesundheitsministerium mit.

Im September 2015 hatten Vertreter der Landesregierung, Krankenkassen, Kommunen sowie der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung die Verhandlungen aufgenommen.

Vertragspartner der Vereinbarung, die in Kürze unterzeichnet werden soll, sind das Ministerium und die Krankenkassen. Landkreise und kreisfreie Städte können dann beitreten, um die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen.

"Die Rahmenvereinbarung bietet den zuständigen Behörden deutliche Vorteile in der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden, unter anderem beim Personaleinsatz, der Abrechnung medizinischer Leistungen und der medizinischen Betreuung", heißt es darüber hinaus in der Mitteilung des Ministeriums.

Die Rahmenvereinbarung regelt dabei die Kostenerstattung für die Kassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätig werden.

Sie erhalten eine Verwaltungsgebühr in Höhe von acht Prozent der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch zehn Euro pro Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten. Die Kosten werden nach zwei abgerechneten Quartalen evaluiert. (jk)

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