Rauchverbot in Kneipen gilt nun bundesweit

BERLIN (dpa). Das Qualmen in Gaststätten und Behörden ist ab morgen vom Kap Arkona bis Konstanz verboten - zumindest grundsätzlich.

Veröffentlicht:

Das Rauchverbot gilt von morgen an in allen Bundesländern. Damit ziehen auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen nach. An Rhein und Weser war der Glimmstängel bisher nur in Behörden und Kliniken tabu, in Thüringen tritt das komplette Nichtraucherschutzgesetz erst in Kraft.

Vielerorts kann es teuer werden für den, der verbotenerweise raucht, denn Bußgelder bis zu 5000 Euro werden wirksam. Doch das bundesweite Rauchverbot steht wieder auf der Kippe. In Sachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gelten Ausnahmen für Ein-Raum-Kneipen.

Das Bundesverfassungsgericht will noch im Juli ein Grundsatzurteil fällen. Eigentlich geht es nur um die Klagen zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothek-Besitzers aus Heilbronn.

Doch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat die Entscheidung als exemplarisch für weitere Beschwerden bezeichnet. Dabei geht es um die Frage, was mehr wiegt: der Gesundheitsschutz oder die Benachteiligung kleiner Lokale. In Deutschland gibt es etwa 80 000 Ein-Raum-Kneipen.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Reanimationsregister

Bilanz für 2024: Mehr Ersthelfer haben Patienten reanimiert

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Lesetipps
Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen

Einer Person wird Blut abgenommen.

© luaeva / stock.adobe.com

Hohe Sterblichkeit

Diese vier Killer bei Thrombozytopenie nicht übersehen!