Reise nach Ägypten abgesagt? Versicherer zahlt nicht!

Ob Nordafrika oder andere Unruhegebiete, wer seine Reise lieber absagen oder abbrechen will, trägt das Kostenrisiko. Auch beim Krankenschutz gibt es Probleme.

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Die große Sphinx von Gizeh im Südwesten Kairos: Wer seinen Urlaub nach Ägypten nicht angetreten will, ist bei den Kosten auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.

Die große Sphinx von Gizeh im Südwesten Kairos: Wer seinen Urlaub nach Ägypten nicht angetreten will, ist bei den Kosten auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.

© Xinhua / imago

KÖLN (akr). Wollen Ärzte eine gebuchte Reise nach Nordafrika wegen der politischen Unruhen in Ägypten oder Tunesien nicht antreten oder vorzeitig beenden, bekommen sie von der Reiserücktritts- oder Abbruchsversicherung keine Entschädigung. In diesem Fall sind sie auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen.

"Der Versicherer zahlt nur, wenn die Gründe für eine Stornierung oder einen Abbruch in der versicherten Person oder seinem Umfeld liegen", sagt Christian Lübke, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Das sind zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen oder auch Einbruch in die eigene Wohnung. Politische Unruhen aber gehören ebenso wenig dazu wie Naturkatastrophen oder die Vogelgrippe und andere Epidemien.

Dagegen leisten die private Krankenversicherung mit weltweiter Deckung oder die Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel, wenn Urlauber in ein Scharmützel geraten und verletzt werden.

Diese Versicherungen übernehmen meist auch die Kosten für den Rücktransport ins Heimatland bei Krankheit oder einer Verletzung. Aber Vorsicht: Die Grenzen des Versicherungsschutzes bestimmt die Bundesregierung.

"Hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die Versicherer theoretisch nicht mehr verpflichtet, zu zahlen", sagt Dr. Katarina Fajen von der Reiseversicherung Mondial Assistance, einer Tochter der Allianz. Dann kommt es auf den Einzelfall an.

Die Versicherer leisten in der Regel für den Zeitraum zwischen ausgesprochener Warnung und Rückholmaßnahmen des Urlaubsveranstalters.

Wollen Ärzte in erklärten Kriegsgebieten Urlaub machen oder auf Entdeckungstour gehen, gewähren herkömmliche Reiseversicherungen und auch eine private Krankenversicherung mit weltweiter Deckung keinen Schutz. Schäden durch Kriegsereignisse schließen die Versicherer aus.

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