Fundsache

Schnüffeln kommt die Kasse teuer

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Ein seltsames Verständnis von Wirtschaftlichkeit hat eine gesetzliche Krankenkasse an den Tag gelegt: Sie ließ eine vermeintlich arbeitsunfähige Versicherte von Detektiven beschatten.

Die Frau war krank geschrieben, zugleich mutmaßlich aber freiberuflich weiter im Außendienst tätig. Auf die Idee, dass dies ein Fall für den MDK sein könnte, kam die Kasse nicht.

Stattdessen beauftragte sie für zunächst zwei Tage einen Detektiv, der für 5753 Euro seinen Job tat. Für die Observation an drei weiteren Arbeitstagen waren nochmals 4996 Euro fällig.

Die Erstbeauftragung der Detektei beurteilt das Bundesversicherungsamt als "grob unwirtschaftlich", die weitere Beschattung der Versicherten sogar als "grob fahrlässig".

Im konkreten Fall ging es um Krankengeld in Höhe von täglich 14,96 Euro. Für die Observationskosten hätte die Kasse 717 Tage Krankengeld zahlen können. (fst)

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