Steiniger Weg zur SAPV

Zu Hause sterben - das ist der Wunsch vieler schwerkranker Menschen. Um Betreuung in den eigenen vier Wänden sicherzustellen, soll es für GKV-Versicherte eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung geben -  bis heute gibt es keine flächendeckende Versorgung.

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Menschliche Wärme und Würde: Das wünschen sich viele Sterbende.

Menschliche Wärme und Würde: Das wünschen sich viele Sterbende.

© imago

20. DEZEMBER 2007: Eine Richtlinie, auf die Patienten, Angehörige und Ärzte gewartet haben: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt fest, dass Hausärzte, aber auch Klinikärzte, Palliativversorgung ohne eine Vorabgenehmigung der Kassen verordnen können.

Damit soll gesichert werden, dass Menschen, die an einer weit fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankung leiden, zu Hause betreut und so in den letzten Tagen mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung haben.

Der GBA setzt mit dieser Richtlinie einen Teil der Gesundheitsreform 2007 um: Jeder GKV-Versicherte hat am Lebensende einen Anspruch auf "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" (SAPV). Rechtsgrundlage ist der Paragraf 37 b im SGB V.

60 Teams im Jahr 2007

Für rund 80 Prozent der Krebspatienten kann das Versorgungskonzept ein Sterben zu Hause garantieren, schätzt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP).

Die Gesellschaft errechnete, dass es rund 300 Palliativ-Care-Teams in Deutschland geben müsste, um den Versorgungsbedarf von rund 80.000 bis 100.000 Patienten zu decken.

Im Jahr 2007 sind es erst 60 Teams. Um die Versorgungsstruktur deutschlandweit aufzubauen, sollten Ärzte und Pflegekräfte Palliative-Care-Teams bilden, deren Zusammensetzung und auch Qualifikation nicht vom GBA festgelegt wurde.

Die Intention: Keine bestehenden und funktionierenden Strukturen zerstören. Ein Konstrukt, das noch Probleme bringen wird.

Denn die GBA-Richtlinie ist die Grundlage für Verträge, die die Palliativ-Care-Teams mit den Kassen schließen können -  und auf diese Formulierung des möglichen Vertragsabschlusses beziehen sich in der Folge immer mehr Kassen und blockieren in einzelnen Regionen die Arbeit von Palliativ-Care-Teams.

Noch keine flächendeckende Versorgung

Sei es der Unwillen, mit einzelnen Teams Verträge zu schließen, sei es die Forderung nach speziellen Fortbildungen - das Bremsen der Kassen geht Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) auf die Nerven: Gut ein Jahr nach der GBA-Richtlinie bestellt sie Kassenvertreter ins Ministerium, um mit ihnen über ein "offensives Herangehen" zu reden.

Denn: "Eine gute Kasse erkenne ich daran, wie sie mit Schwerkranken umgeht und ob sie bereit ist, Verträge zu schließen", erklärte Schmidt.

Trotz Spitzengesprächen zwischen Politik, Kassen und der Selbstverwaltung läuft der Abschluss von Verträgen in den Jahren danach schleppend und von Region zu Region sehr unterschiedlich.

Bis August 2012 zählt die KBV 225 SAPV-spezifische Betriebsstättennummern, mit denen Leistungen abgerechnet werden können. Eine flächendeckende Versorgung ist noch nicht gesichert. (bee)

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