TIPP DES TAGES

Stundenzettel für die Steuer

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Ärzte, die ein Familienmitglied als 400-Euro-Jobber in der Praxis beschäftigen, sollten die Arbeitszeiten unbedingt aufzeichnen. Wer keinen solchen Nachweis führt, kann das Recht verlieren, die Lohnzahlung als Betriebsausgabe anzusetzen.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg. Im konkreten Fall ging es um eine Ärztin, die ihren schulpflichtigen Sohn zum Putzen der Praxisräume eingestellt hatte. Bei einer Betriebsprüfung entschied der Prüfer: Die Ärztin darf die Lohnzahlungen an den Sohn nicht steuermindernd von den Praxiseinnahmen abziehen. Begründung: Es existiere weder ein schriftlicher Arbeitsvertrag noch ein Stundenzettel, auf dem die Arbeitszeiten dokumentiert seien. Das Finanzgericht bestätigte diese Haltung der Finanzverwaltung.

Finanzgericht Nürnberg, Az.: VI 140/2006

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